DIN 13164
Diese Norm legt jene Bestandteile fest, die ein Auto-Verbandkasten beinhalten muss.
Mit Gültigwerden zum Februar 2022 wurde die DIN 13164 zuletzt überarbeitet. Autolenker müssen entweder einen neuen KFZ-Verbandkasten mit sich führen, oder sie bleiben bei ihrem älteren Modell, welches nun zusätzlich mit 2 Gesichtsmasken bestückt werden muss. Der aktuelle Inhalt entspricht den jüngsten Erkenntnissen aus Medizin und Wissenschaft. Seit der Änderung bestücken die Hersteller ihre Kfz-Kästen nach der aktuellen Norm, es gilt eine Übergangsfrist von 1 Jahr. Aus den älteren KFZ-Verbandkästen nach DIN 13164 Stand 2014 kann das 40 x 60 cm große Verbandtuch sowie eines der beiden Dreiecktücher entnommen werden. Sie müssen nicht mehr zwingend im Erste-Hilfe-Kasten für das Auto mitgeführt werden.
Weitere Infos unter https://www.din13164.de
