Dokumentation von Erste-Hilfe-Anwendungen
„Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.“ -DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.)
Auf den ersten Blick klingt das erst einmal sehr streng, wenn man bedenkt, dass das bedeutet, dass auch ein kleiner Schnitt am Finger durch das Hantieren mit dem Briefpapier sorgfältig dokumentiert werden muss. Entsteht aus dem doch so harmlos wirkenden Schnitt aber eine üble Entzündung, die gegebenenfalls behandelt werden muss, wünschten Sie sich, sofort das Verbandbuch gezückt zu haben. Die Dokumentation von Erste-Hilfe-Anwendungen dient nämlich als Nachweis, dass die Verletzung oder Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit (am Arbeitsplatz) ein- beziehungsweise aufgetreten ist.
  Mindestens 5 Jahre muss die Dokumentation einer Erste-Hilfe-Leistung aufbewahrt werden und nachstehende Angaben enthalten.
Bericht zum Hergang des Unfalls und des Verletzten | |
| Name der verletzten Person | |
| Datum und Uhrzeit | |
| Abteilung und Arbeitsbereich | |
| Name des Zeugen | |
| Art und Umfang der Verletzung | |
| Art und Umfang der Erkrankung | |
| Hergang | |
Erste-Hilfe-Maßnahmen | |
| Name des Ersthelfers | |
| Datum und Uhrzeit | |
| Art und Weise der Maßnahme | |
| Erste-Hilfe-Material verwendet / entnommen | |
