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GGVS Gefahrgutkoffer

Die Gefahrgutkoffer nach ADR-GGVSE Branchenkoffern enthalten Schutzmittel, die bei der Beförderung gefährlicher Güter mitgeführt werden müssen.

Die gesetzlichen Vorschriften sind im ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route = Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und im GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt; oft auch als "GGVSE" oder "GGVS" zitiert) festgelegt. Die Gefahrgutkoffer werden auch GGVS Koffer, GGVS-Schutzausrüstung genannt.

In jedem Fahrzeug muss ein Feuerlöscher, zwei selbststehende Warnzeichen mit Blinkzeichen sowie Unterlegkeile mitgeführt werden.

Die Gefahrgutkoffer sind darüber hinaus als persönliche Schutzausrüstung (PSA) für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung mitzuführen.

In der einfachsten Ausführung reichen:

Diese Ausrüstung kann ergänzt werden durch Gummi-Überziehstiefel, einen staubdichten und begrenzt sprühdichten Schutzoverall, eine Atem-Vollmaske mit Filter. Je nach Art der transportierten Stoffe muss der Filter noch besonderen Anforderungen genügen.

Die Ausstattung muss immer an die transportierten Gefahrgüter angepasst werden und kann daher erheblich variieren. Als GGVS KFZ-Verbandkasten werden Gefahrgutkoffer bezeichnet, die zusätzlich einen Verbandkasten nach DIN enthalten.

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